Allgemeine Geschäftsbedingungen
Filmproduktion
Stand Juli 2003
1)
Nach Abnahme des Drehbuchs gilt das Konzept des Gesamtfilms vom
Auftraggeber
als abgenommen und akzeptiert.
2)
Änderungen des Gesamtkonzepts und des Drehbuchs sind im Lauf der
Produktion
nach Genehmigung durch den Auftraggeber möglich, wenn sich geplante
Dreharbeiten
als undurchführbar herausstellen.
3)
Eine Verzögerung der Produktion ist durch die Uli Stöckle GmbH
rechtzeitig, und
mindestens eine Woche vor angekündigtem Abgabetermin anzuzeigen. Eine
Verzögerung die sich durch den Auftraggeber ergibt, ist von der GmbH
nicht gesondert
anzuzeigen und wird auf die Gesamtproduktionszeit angerechnet bzw. verlängert
diese
automatisch.
4)
Der Auftraggeber sorgt für erforderliche Drehgenehmigungen sofern
sie seinen
Hoheitsbereich betreffen.
5)
Der Auftraggeber stellt sicher, dass gegebenenfalls seine Exponate
für Dreharbeiten
zur Verfügung stehen und Dreharbeiten ohne Behinderung möglich sind.
6)
Vor der Endfertigung des Films nimmt der Auftraggeber die
Rohschnittfassung des
Films ab. Sollten Änderungen nötig sein, akzeptiert der Auftraggeber, dass
sich die
Produktionszeit um die Änderungszeit verlängert. Nach Abnahme des
Rohschnitts
gilt die Umsetzung des Drehbuches als gelungen.
7)
Der fertige Film wird in Gegenwart der Produzenten vom
Auftraggeber abgenommen.
Der Auftraggeber kann bei begründeten Mängeln Nachbesserung verlangen.
Die
Uli Stöckle GmbH erhält in
diesem Fall die Möglichkeit zwei Nachbesserungsversuche
durchzuführen.
8)
Honorare: 30 % der Gesamtproduktionssumme sind unmittelbar nach
Auftragsvergabe
an die Uli Stöckle Gmbh fällig. Bei Abnahme des Drehbuches/Drehbeginn
sind weitere
30% der Gesamtproduktionssumme fällig, weitere 40 % unmittelbar nach Übergabe
des
fertigen Films und dessen Abnahme. Abzüge sind nicht statthaft.
Der fertige Film und das Drehbuch bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
des Films
im Eigentum der Uli Stöckle GmbH .
9)
Die Uli Stöckle GmbH behält
die Urheberrechte am Film und die Genehmigung den Film
zum Zwecke der Demonstration und im Rahmen von Wettbewerben aufzuführen.
Die GmbH kann den Film national als auch international bei Wettbewerben
einreichen.
Der Auftraggeber wird in diesem Fall genannt.
10)
Dem Auftraggeber werden im Rahmen der Produktion sämtliche Aufführungs-,
Nutzungs-
und Vervielfältigungsrechte auf unbegrenzte Zeit übertragen und
sofern nicht anders geregelt
sind diese Rechte räumlich nicht beschränkt.
11) Gerichtsstand ist Biberach an der Riß
Allgemeine Geschäftsbedingungen
3D
Stand Juli 2003
dabei handelt es sich entweder um
Scribbles, ein Drehbuch oder einen Film.
Bei Vorlage einer bereits vorhandenen
Animation sind kleinere Abweichungen möglich,
insbesondere im Zeitverhalten.
2)
Änderungen des Gesamtkonzepts und der Animation sind im Lauf der
Produktion nach
Genehmigung durch den Auftraggeber möglich, wenn sich geplante
Realisationen als
undurchführbar oder als budgetsprengend
herausstellen.
3)
Eine Verzögerung der Produktion ist durch die Uli Stöckle GmbH
rechtzeitig, und mindestens
eine Woche vor angekündigtem Abgabetermin anzuzeigen. Eine Verzögerung
die sich durch
den Auftraggeber ergibt, ist von der GmbH
nicht gesondert anzuzeigen und wird auf die
Gesamtproduktionszeit angerechnet bzw. verlängert diese automatisch.
4)
Der Auftraggeber sorgt für erforderliche Rechte und Urheberrechte
sofern sie die Animation
betreffen. Die Uli Stöckle GmbH geht
davon aus, dass entsprechende Nutzungsrechte für
geschützte Logos etc. vorliegen.
5)
Der Auftraggeber stellt sicher, dass gegebenenfalls seine Vorlagen
für Animationsarbeiten
rechtzeitig zur Verfügung stehen und Realisationsarbeiten ohne
Behinderung möglich sind.
6)
Der Auftraggeber kann bei begründeten Mängeln Nachbesserung
verlangen. Mängel sind
innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe der Animation schriftlich
aufzuzeigen und zu
benennen. Die Uli Stöckle GmbH erhält
in diesem Fall die Möglichkeit zwei
Nachbesserungsversuche durchzuführen. Sollten Änderungen nötig sein,
akzeptiert der
Auftraggeber, dass sich die Produktionszeit um die Änderungszeit verlängert.
7)
Honorare: Die Gesamtproduktionssumme ist innerhalb von zehn Tagen
nach Auslieferung
der Animationen fällig. Abzüge sind nicht statthaft.
8)
Die Uli Stöckle GmbH behält
die Urheberrechte an der Animation und die Genehmigung
das Werk zum Zwecke der Demonstration und im Rahmen von Wettbewerben
aufzuführen.
Die GmbH kann die Animation national
als auch international bei Wettbewerben einreichen.
Der Auftraggeber wird in diesem Fall genannt.
9)
Dem Auftraggeber werden im Rahmen der Produktion sämtliche Aufführungs-,
Nutzungs-
und Vervielfältigungsrechte auf unbegrenzte Zeit und räumlich
unbegrenzt übertragen. Die
Urheberrechte bleiben davon unberührt.
10) Gerichtsstand ist Biberach an der Riß
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Uli Stöckle GmbH (Hardware - AGB - A)
§ 1 Geltung der
Bedingungen
Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote der Uli Stöckle GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit
der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Angebot
und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote der Uli Stöckle GmbH
sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung durch Uli Stöckle GmbH.
2.2. Zeichnungen,
Abbildungen, technische Beschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
3.1. Soweit nicht
anders angeben, hält sich Uli Stöckle GmbH an die in ihren Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten
die in der Auftragsbestätigung von Uli Stöckle GmbH genannten Preise zzgl. der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.
3.2. Die Preise
verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, netto Deutscher Mark ab Lager Uli Stöckle GmbH
einschließlich der handelsüblichen Verpackung. Die Transportkosten gehen zu
Lasten des Kunden.
§ 4
Lieferung und Lieferungszeit
4.1. Liefertermine
oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen
der Schriftform.
4.2. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die der Uli Stöckle GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnung, usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Uli Stöckle GmbH
eintreten -, hat Uli Stöckle GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Uli Stöckle GmbH, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Wenn die
Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder
wird Uli Stöckle GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus
keine Schadenersatzansprüche herleiten.
4.4. Sofern Uli Stöckle GmbH
die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat
oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von 5% p.a. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen
und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei
den, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Uli Stöckle GmbH.
4.5. Uli Stöckle GmbH
ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4.6. Die Einhaltung
der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Uli Stöckle GmbH setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden
voraus.
4.7. Kommt der Kunde
in Annahmeverzug, so ist Uli Stöckle GmbH berechtigt, Ersatz des ihr
entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den
Kunden über.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf
den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager von Uli Stöckle GmbH verlassen hat. Wird der
Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Uli Stöckle GmbH
gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln
sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem
Lieferdatum, soweit nichts anderes vereinbart.
6.2. Werden Betriebs-
oder Wartungsanweisungen von Uli Stöckle GmbH nicht befolgt, Änderungen an den
Produkten vorgenommen, Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterialien verwendet
werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung,
wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer
dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
6.3. Der Kunde muss Uli Stöckle GmbH
schriftlich oder fernschriftlich unverzüglich - innerhalb von 5 Werktagen -
nach Eingang des Liefergegenstandes über den Mangel in Kenntnis setzen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung, innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind Uli Stöckle GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
6.4. Im Falle der
Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen,
verlangt Uli Stöckle GmbH nach eigener Wahl, dass:
a) das schadhafte Gerät
bzw. Teil zur Reparatur und anschließender Rücksendung an Uli Stöckle GmbH
geschickt wird.
b) der Kunde das
schadhafte Gerät bzw. Teil bereithält und ein Uli Stöckle GmbH
Servicetechniker zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Kunde
verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort
vorgenommen werden, kann Uli Stöckle GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei
unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während
Arbeitszeit und Reisekosten zu den Uli Stöckle GmbH Standardsätzen zu bezahlen
sind.
6.5. Schlägt die
Nachbesserung nach einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Kaufvertrages (Wandlung) verlangen.
6.6. Die vorstehende
Aufzählung ist abschließend. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
7.1. Bis zur vollständigen
Erfüllung aller Forderung bleibt die Ware Eigentum von Uli Stöckle GmbH.
7.2. Die Bearbeitung,
Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von Uli Stöckle GmbH gelieferter
und noch im Eigentum der Uli Stöckle GmbH stehender Waren, gilt im Auftrag der Uli Stöckle GmbH
erteilt, ohne das Uli Stöckle GmbH hieraus Verbindlichkeiten erwachsen.
Erlischt das (Mit-)Eigentum des Kunden durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache
wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Uli Stöckle GmbH übergeht. Ware, an der Uli Stöckle GmbH
(Mit)-Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3. Der Kunde ist
berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
und zu veräußern, sofern er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt
sicherungshalber vollumfänglich an Uli Stöckle GmbH ab. Uli Stöckle GmbH ermächtigt
ihn widerruflich, die an Uli Stöckle GmbH abgetretenen Forderungen für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur
widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
7.4. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das
Eigentum der Uli Stöckle GmbH hinweisen und Uli Stöckle GmbH unverzüglich
benachrichtigen, damit Uli Stöckle GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
Soweit der Dritte hierzu nicht in der Lage ist, Uli Stöckle GmbH die in diesem
Zusammenhang stehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu
erstatten, haftet hierfür der Kunde.
7.5. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist Uli Stöckle GmbH
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gffs. Abtretung der
Herausgabeansprüche des Kunde gegen den Dritten zu verlangen.
§ 8 Zahlung
8.1. Soweit nichts
anderes vereinbart, sind die Rechnungen der Uli Stöckle GmbH innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug sofort zahlbar. Uli Stöckle GmbH
ist berechtigt Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen gegen den Kunden
anzurechnen. Uli Stöckle GmbH wird den Kunde über die Art der Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Uli Stöckle GmbH
berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.2. Gerät der Kunde
in Verzug, so ist Uli Stöckle GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Zentralbank als pauschalen Schadensersatz
zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Uli Stöckle GmbH ist
zulässig.
8.3. Der Kunde ist zur
Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 9
Geheimhaltung
Soweit nichts anders
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, gelten die der Uli Stöckle GmbH im
Zusammenhang mit dem Kauf von Hardware unterbreiteten Informationen nicht als
vertraulich.
§ 10
Schutzrechtsverletzungen und Urheberrechte
10.1. Uli Stöckle GmbH
wird den Kunden und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von
Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn der Entwurf
des Liefergegenstandes stammt vom Kunden. Die Freistellungsverpflichtung ist
betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche
Voraussetzung für die Freistellung ist, daß Uli Stöckle GmbH die Führung von
Rechtstreitigkeiten überlassen wird.
10.2. Uli Stöckle GmbH
hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen
dadurch zu befreien, daß sie entweder:
a) die erforderlichen
Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
b) dem Kunden einen geänderten
Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des
Austausches gegen den verletzten Liefergegenstand bzw. dessen Teil der
Verletzungsvorwurf bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.
§
11 Export
Der Export von uns
gelieferter Produkte bedarf unserer schriftlichen Einwilligung soweit sie noch
unter Eigentumsvorbehalt stehen. Wir weisen darauf hin, daß der Export von
Produkten im Bereich der Hardware und Datenverarbeitung zum Teil strengen
Export- und Importrestriktionen unterliegt. Wir empfehlen unseren Kunden, sich
rechtzeitig über die derzeit geltenden Bestimmungen zu unterrichten. Bei Export
unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Waren Schutzrechte
Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet,
der uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich
zum Export geliefert werden.
§ 12
Haftungsbeschränkung
Uli Stöckle GmbH
haftet gegenüber dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für
die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachten Schäden. Die gilt auch für Schäden, die durch das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften hervorgerufen worden sind und für
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit als der
Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird Es sei denn, die
Haftung beruht auf einer ausdrücklichen Zusicherung von Uli Stöckle GmbH, die
den Kunden gegen ein solches Risiko absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei
Vertragsschluss absehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben hiervon unberührt
die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 13
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
13.1. Für diese Geschäftsbedingungen
und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Uli Stöckle GmbH und dem
Kunden gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht
übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.
13.2. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenenen Streitigkeiten ist 88400 Biberach/Riss.
13.3. Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
Allg.
Vertragsbedingungen für (Industrie-) Standardsoftware der Firma Uli Stöckle GmbH
GbR (AGB-S)
Präamble
Es gelten, soweit
nachfolgend nicht abweichendes vereinbart wird, im übrigen die Allg. Geschäftsbedingungen
der Uli Stöckle GmbH (AGB - A).
§ 1
Vertragsgegenstand
1.1. Der
Leistungsumfang der EDV-Programme ergibt sich aus der jeweiligen
Programmbeschreibung (LV), ergänzend aus der Dokumentation.
1.2. Es ist Sache des
Kunden, die Programme in Betrieb zu nehmen. Uli Stöckle GmbH ist bereit, den
Kunden dabei zu unterstützen. Alle Unterstützungsleistungen (insbesondere
Installation und Demonstration, Einweisung, Schulung etc.) werden, soweit nichts
anders vereinbart wurde, nach Aufwand vergütet.
§ 2 Gewährleistung
2.1. Der Lizenznehmer
ist über den Charakter der entsprechenden Software informiert. Uli Stöckle GmbH
gewährleistet, dass die lizenzierte Software nach dem zum Zeitpunkt ihrer
Erstellung maßgeblichen Stand der Technik, technisch ausführbar ist.
Gesetzliche Vorschriften und für den Kunden ähnlich zwingende Vorgaben werden
eingehalten. Weitere Gewährleistungen - insbesondere hinsichtlich einer
bestimmten Gebrauchsfähigkeit - werden ausdrücklich nicht übernommen.
2.2. Über die in
dieser Vereinbarung geregelten Ansprüche hinaus - gleich aus welchem
Rechtsgrund - haftet Uli Stöckle GmbH nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last gelegt werden kann. Die gilt insbesondere für Folgeschäden einschließlich
Verlust oder Beschädigung von Daten, entgangenen Gewinnen oder Verlust am
Firmenwert. Uli Stöckle GmbH ersetzt nicht den Aufwand für die
Wiederbeschaffung verlorener Daten.
In jedem Fall wird die
Haftung von Uli Stöckle GmbH auf den Wert der jeweiligen Einzellieferung
begrenzt. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht.
2.3. Die Gewährleistungsfrist
von 6 Monaten beginnt mit Lieferung des Mediums, soweit nichts anderes
vereinbart.
2.4. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche
nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte
Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer
Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen
schriftlich zu melden. Der Kunde hat Uli Stöckle GmbH soweit erforderlich bei
der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch der Uli Stöckle GmbH
einen Datenträger mit dem betreffenden Programm zu übersenden und
Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
2.5. Uli Stöckle GmbH
hat das Recht, Mängel zu beseitigen. Dabei braucht die Beseitigung von Mängeln,
die den Einsatz eines Programms nicht schwerwiegend beeinträchtigen, erst durch
Lieferung einer weiterentwickelten Version zu erfolgen.
2.6. Der Kunde kann
eine angemessene Frist für die Beseitigung von Mängeln setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung
fehl so kann der Kunde im Rahmen § 6 (AGB-A) Minderung, Wandlung oder
Schadenersatz verlangen.
2.7. Die Gewährleistung
erlischt für solche Programme, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie
eingreift, es sei denn, daß der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung
nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
2.8. Uli Stöckle GmbH kann die Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit sie aufgrund einer Mängelbeseitigung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt oder ohne, dass der Kunde die hier unter § 2.3.) beschriebenen Voraussetzungen geschaffen hat.